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Insolvenzverwalterplan

Nach §218 Abs. 1 InsO hat auch der Insolvenzverwalter ein eigenes Initiativrecht zur Vorlage eines Insolvenzplans oder kann auf Betreiben der Gläubigerschaft damit beauftragt werden. Bislang wird das Planverfahren von Verwaltern als Alternative zur übertragenden Sanierung aber nur selten genutzt.

MPI ist ein kompetenter Partner für Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss mit langjährigen und fundierten Erfahrungen im Bereich der Erstellung und Durchsetzung von Insolvenzplänen, insbesondere auf Grund der fachlichen Interdisziplinarität und individuellen Expertise

  • von der Betriebswirtschaft (Betriebswirte und Volkswirte)
  • über insolvenzrechtliche Belange (FA für Insolvenzrecht)
  • Unternehmensplanungskompetenz und DV-Spezialisten (Physiker und EDV)
  • bis hin zu erfahrenen Interimsmanagern (CRO) zur direkten Umsetzung und Betreuung vor Ort beim Mandanten

bestens aufgestellt für diese komplexen Projekte.

Schwerpunkte unseres Leistungsangebots

Quick-Check
Ein Insolvenzplan macht nur dann Sinn, wenn das Unternehmen fortführungsfähig ist. Wir prüfen die Sinnhaftigkeit und Machbarkeit des Plans. Hierbei stehen das optimale Verwertungsinteresse des Verwalters - der für die Gläubigerschaft tätig ist - und damit die Interessen der Gläubiger im Vordergrund. Alternative Verwertungsverfahren - wie Asset-deal oder Liquidation bspw. - beziehen wir in unsere Prüfung mit ein.

Erarbeitung des Verwalterplan
Wir unterstützen den Verwalter bei der Planerstellung und sind hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Schwerpunkte völlig flexibel. Wenn der Verwalter dies wünscht, sind wir für ihn als Planverfasser tätig (Komplettlösung) oder arbeiten ihm auf den betriebswirtschaftlichen Feldern (Sanierungskonzept, Vergleichsrechnung, integrierte Unternehmensplanung, Liquiditätsplanung etc. ) zu, auf denen Insolvenzrechtler üblicherweise fachlich nicht zu Hause sind. Gemäß §22 I Ziff. 3 InsO kann das Gericht den vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröff nungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen. In diesem Zusammenhang sind evtl. bereits vorliegende Sanierungskonzepte der Geschäftsleitung zu prüfen, erforderliche Maßnahmen zur finanzwirtschaftlichen Sanierung (Liquidität, Überschuldung) und der leistungswirtschaftlichen Sanierung (strategische Ausrichtung) zu veranlassen. Nach der "Empfehlung an die Insolvenzgerichte" für eine Gutachtenerstellung im Unternehmensinsolvenzverfahren empfiehlt der BAKinso ausdrücklich die Frage ei­ner Planeignung in jedem Verfahren sehr frühzeitig zu prüfen, um den Gläubigern diese wichtige Handlungsalternative nicht vorzuenthalten (vergl. dazu Gerster, ZInsO 2008, 437, der die Eignung nicht planerfahrener Verwalter grundsätzlich infrage stellt).

Begleitende Beratung bei der Umsetzung
Schwerpunkte sind hier die Begleitung im Verfahren mit anderen direkt oder indirekt Verfahrensbeteiligten wie den Gesellschaftern, dem Gläubigerausschuss, neuen Investoren und neuen Finanzierungspartnern bis zu gerichtlichen Bestätigung.

Unsere Expertise

Die MPI und seine Mitarbeiter sind bekannt dafür, hoch professionelle Pläne zu entwickeln, zu erarbeiten und so zu strukturieren, dass der Plan von den Gläubigern mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen wird, Rechtskraft durch die gerichtliche Bestätigung erhält und das Verfahren für den Verwalter zügig und erfolgreich abgeschlossen werden kann.