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Insolvenzplan

Die Chance nutzen. Sanierung durch den Plan.

Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für ein Unternehmen, sondern neben einer übertragenden Sanierung bietet die 1999 vollständig überarbeitete Insolvenzordnung mit den §§217 ff. InsO die Möglichkeit einer Sanierung mittels Insolvenzplan. Ein solcher Insolvenzplan stellt - bei Annahme durch die Gläubigerversammlung und Bestätigung durch das Gericht - eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubigern dar, die mittels dieses Insolvenzplans eine höhere Befriedigungsquote auf ihre Insolvenzforderungen als im Zerschlagungsfall erhalten sollen. Die Bedienung dieser quotalen Insolvenzverbindlichkeiten kann zum einen aus neuen Finanzmittelzuflüssen aber auch über die Planlaufzeit aus der operativen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden.

Ein nachhaltiges und seriöses Sanierungskonzept - aufbauend auf einer fundierten Analyse des Unternehmens und seiner Märkte - ist deshalb genauso zwingend erforderlich und wesentlicher Baustein des Insolvenzplans wie eine gute Kommunikation zu Gläubigern, Kreditgebern, dem Insolvenzverwalter aber auch potentiellen Neuinvestoren. Auf diesem Feld liefert die MPI mit ihrer Expertise und Erfahrung aus mehreren erfolgreichen Insolvenzplänen eine ideale Plattform sowohl für Schuldner als auch Gläubiger und Insolvenzverwalter.

Initiativrecht

Das Initiativrecht für einen Insolvenzplan liegt beim Schuldner (Prepackaged Plan), beim Insolvenzverwalter (Verwalterplan) und bei der Gläubigerschaft, die den Insolvenzverwalter mit der Erstellung beauftragen kann. Gerade der vom Schuldner - dem Unternehmer und/oder seinem Gesellschafter - initiativ angestoßene Insolvenzplan bietet ihm Möglichkeiten, den insolventen Rechtsträger zu entschulden, zu restrukturieren, wieder profitabel zu machen und damit nachhaltig für die Anforderungen des Marktes aufzustellen und nicht zuletzt sich zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine sorgfältige und frühzeitige Prüfung der Chancen (Machbarkeitsstudie) - bereits wenn eine drohende Insolvenz sich abzeichnet -, entschlossenes Handeln der Geschäftsführung und ein professionelles Team von Experten, das als Planverfasser tätig wird - die MPI.

Insolvenzplan ist anspruchsvoll

Eine sorgfältige und fundierte Vorbereitung ist zwingende Voraussetzung für die positive Akzeptanz des Sanierungskonzepts und damit der Zustimmung zum Insolvenzplan durch die Gläubigerschaft und stellt hohe Anforderungen an den Schuldner bzw. an Geschäftsführung und Gesellschafter. Die Komplexität des Verfahrens ist groß und sowohl Schuldner, Gläubiger als auch Insolvenzverwalter sind gut beraten, Experten der MPI in diesen Prozess einzubinden.

Ablauf Insolvenzverfahren