Sanierungsgutachen/-konzepte nach IDW S6
Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit ist für die Geschäftsführung und den Sanierer, aber insbesondere für die Kapital- und Kreditgeber das Schlüsselthema, sowohl als Entscheidungsgrundlage als auch zur Haftungsprävention. Ohne den Nachweis der Sanierungsfähigkeit durch einen externen Sachverständigen - und das sehen die gesetzlichen Auflagen der BaFin für Kreditinstitute zwingend vor - ist eine erfolgversprechende Sanierung unter Einbindung der Kredit- und Kapitalgeber schlechterdings unmöglich.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu eine Standard erarbeitet, der die Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten beschreibt (IDW S6) und inzwischen auch Einzug in die aktuelle Rechtssprechung gefunden hat.
Stufe 1: Fortführungsprognose:
Die erste Stufe umfasst eine Fortbestehensprognose und die Prüfung des Vorliegens von Insolvenzantragspflicht (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) sowie ggf. die Einleitung von operativen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Fortführungsfähigkeit im Sinne einer positiven Fortführungsprognose nach § 252 Abs. 1 Ziff. 2 HGB (Going Concern).
Stufe 2: Sanierungskonzept:
Zweck ist die mittel- bis langfristige Sicherung des Unternehmen. Ziel ist ein nachhaltiger Sanierungserfolg, der nur dann zu erreichen ist, wenn auch alle strategisch-strukturellen Krisenursachen, die einer akuten Ergebnis- und Liquiditätskrise vorgelagert sind, beseitigt werden. Schwerpunkt sind strategisch-strukturelle Maßnahmen zur Wiedergewinnung der Rendite und der Wettbewerbsfähigkeit mit Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmen..
MPI praktiziert dieses zweistufige Konzept mit Bestimmung einer positiven Fortführungsprognose in Stufe 1 und einem mittel- und langfristig angelegten Sanierungskonzept in Stufe 2 in seinen Gutachten.
Negative Fortführungsprognose - was dann?
Die Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S6 allein ist zumeist nur die halbe Miete. Die Frage - was kommt danach - bleibt bei negativer Fortführungsprognose unbeantwortet und ist damit häufig - unberechtigterweise - das K.O. für alle Beteiligten, weil eine Insolvenz unabwendbar erscheint oder bereits vorliegt. Die Möglichkeiten der Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzepts - auch in der Insolvenz mit einem Insolvenzplan - sind frühzeitig mit zu beleuchten und nicht das alleinige Heil in Phantasiekonzepten zu suchen, die der Anforderung der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" in keinster Weise genügen und noch vorhandene Möglichkeiten zur Restrukturierung weiter reduzieren.
MPI - mit Ihrer hohen Kompetenz auch im Bereich einer Insolvenz - ist hier die richtige Wahl, Experten mit Blick über den Tellerrand hinaus mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen, um Synergien zu erzielen und bestmögliche Lösungskonzepte für alle Beteiligte zu erarbeiten.