Außergerichtliche Sanierung
Die außergerichtliche Sanierung wird zum zentralen Managementthema, wenn das Unternehmen sich in der Krise befindet. Betriebswirtschaftlich spricht man von einer Krise, wenn die Überlebensfähigkeit infrage gestellt ist und die Betriebswirtschaft liefert mit dem Modell des Krisenzyklus auch einen Erklärungsansatz, der eine individuelle Standortbestimmung ermöglicht, sich aber nicht mit der insolvenzrechtlichen Krisendefinition deckt. Aus insolvenzrechtlicher Sicht sind allein die Sachverhalte der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit (§17, §18 InsO) und der Überschuldung (§19 InsO) relevant. Beide können in einer späten Phase des Krisenverlaufs (Ertrags- und Liquiditätskrise) bereits vorliegen - müssen es aber nicht zwangsläufig - und konkretisieren die Bedrohungslage.
Ziel einer außergerichtlichen Sanierung ist die Insolvenzvermeidung, die Sicherung der Überlebensfähigkeit und die Vermeidung von insolvenzrechtlichen Risiken für die handelnden Personen (bspw. Insolvenzverschleppung oder Untreue) bei gleichzeitiger Lösung der Probleme und Erarbeitung tragfähiger Sanierungskonzepte für alle Beteiligte.
Intelligentes Krisenmanagement
Das rechtzeitige Hinzuziehen von Spezialisten, die mit allen Aspekten der Sanierung vertraut sind, ist eine wichtige, oft sogar entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung der Sanierungsziele. Zu den Kernaufgaben gehören dabei die Vorbereitung und Führung von Gläubigerverhandlungen und der Abschluss von Sanierungsvereinbarungen mit allen Beteiligten mit dem Ziel der kurzfristigen Krisenbeseitigung und mittelfristigen Restrukturierung.
Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer tragfähigen Kommunikationsplattform, die Wiederherstellung von Vertrauen zwischen den Beteiligten, eine fundierte und objektive Unternehmensanalyse, eine positive Fortführungsprognose und ein umsetzungsfähiges Sanierungskonzept. Der Erfolg dieser Bestrebungen steht i.d.R. unter einem enormen Zeitdruck, da die Handlungsspielräume mit zunehmender Krisenintensität immer kleiner, und die insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken für die Beteiligten immer größer werden. Hier ist von Beginn an die professionelle Beratung und Unterstützung eines "neutralen" unbelasteten Moderators, Mediators aber auch Gestalters zwingend erfoderlich, bevor sich Fronten und Positionen verhärten und unnötig Porzellan zerschlagen wird.
Schwerpunkte unseres Leistungsangebots
Ziel unserer Tätigkeit ist die sofortige Rückgewinnung der Initiative durch professionelles und konsequentes Handeln unter Ausnutzung sämtlicher zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen. MPI ist mit ihrem Leistungsspektrum, also der Erstellung von Sanierungskonzepten IDW S6, der Rechtsberatung und der Umsetzung als Komplettanbieter fachlich exzellent aufgestellt und ideal positioniert, um auch in schwierigen Situation realistische und tragfähige Lösungen mit allen Beteiligten herbeizuführen.